Namensänderung
in Thailand und Deutschland
Namensänderung nach der Heirat in Deutschland
Wollen Sie aufgrund Ihrer in Deutschland geschlossenen Ehe die Änderung
des Familiennamens im Personalausweis, Hausregister und Reisepass in Thailand
vornehmen, können Sie alles in Thailand von unserem One-Stop-Service erledigen
lassen.
Bringen Sie bitte die in Deutschland ausgestellte (internationale) Heirats- bzw.
Eheurkunde oder das Familienbuch im Original mit. Bearbeitungsdauer: 1 Tag!
Wir machen für Sie die Sofortübersetzung, besorgen dann die Beglaubigung
bei der Deutschen Botschaft in Bangkok und anschließend eine Überbeglaubigung
bei der Konsularabteilung des thailändischen Aussenministeriums in Bangkok.
Danach kann Ihre thailändische Partnerin gegen Vorlage der beglaubigten Übersetzung
der Heiratsurkunde den Familienstand im Bezirksamt eintragen lassen und einen neuen
Personalausweis mit dem neuen Nachnamen beantragen. Der neue Reisepass kann
nun bei der Passbehörde in Bangkok oder bei den Aussenstellen beantragt werden.
Sie erhalten selbstverständlich den alten Reisepass für die Einreise ins Bundesgebiet
wieder zurück, da die Aufenthaltsgenehmigung darin vermerkt ist.
Achtung! Dänische Heiratsurkunde muss vorher vom Dänischen Aussenministerium
in Dänemark legalisiert und von der Thailändischen Botschaft in Kopenhagen
beglaubigt werden, bevor sie dann vom Thailändischen Aussenministerium bei
Chaeng Wattana in Bangkok überbeglaubigt werden kann!
Sollte jedoch eine Beglaubigung der Thailändischen Botschaft in Kopenhagen fehlen,
so muss die dänische Heiratsurkunde von der Dänischen Botschaft in Bangkok
beglaubigt werden, um dann eine endgültige Überbeglaubigung beim Thailändischen
Aussenministerium in Chaeng Wattana/ Bangkok erhalten zu können.
Durch den am 1. Januar 2007 erfolgten Beitritt Dänemarks in die Hage
Apostille Convention of 5 October 1961 wurde das Legalisationsverfahren
in Dänemark vereinfacht. Dies gilt aber nur für die Vertragsstaaten, die
dem Apostillenübereinkommen beigetreten sind!
Die bislang von der Deutschen Botschaft in Bangkok beglaubigte, dänische
Heiratsurkunde wird ab sofort vom Thailändischen Aussenministerium in
Bangkok nicht mehr anerkannt!
Legalisierung und Beglaubigung dänischer Heiratsurkunden in Dänemark
Sie haben die Möglichkeit, Ihre dänische Heiratsurkunde beim Dänischen
Außenministerium in Kopenhagen persönlich oder per Post legalisieren zu lassen.
Danish Ministry of Foreign Affairs
Legaliseringen (Legalisation Office)
Asiatisk Plads 2
DK-1448 Copenhagen K., Denmark
Tel.: (+45) 33 92 12 33
Fax: (+45) 33 92 01 38
Email: egalisering@um.dk
Homepage: www.um.dk/en
Anschließend eine weitere Beglaubigung der Heiratsurkunde durch
die Thailändische Botschaft in Kopenhagen:
2. Schritt (Beglaubigung)
Royal Thai Embassy
Norgesmindevej 18
2900 Hellerup, Copenhagen/Denmark
Tel.: +45 3962 5575 (Consular Section)
Fax: +45 3996 0680
Homepage: www.thaiembassy.dk